Allgemeine Geschäftsbedingungen

FIRMA, VERTRETUNGSBERECHTIGTER, ANSCHRIFT

Sie schließen Ihre Verträge über unsere Produkte ab mit:

Saftperle – Wein & Cocktails seit 2022
Nathalie Monreal
Tiergartenstraße 13
D-53508 Mayschoß
Registernummer 12345678
Registergericht Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

  1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

1.1. Kaufmann ist entweder derjenige, der ein Handelsgewerbe betreibt oder derjenige, der die Firma seines Unternehmens in das Handelsregister eintragen lässt. 

1.2. Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.

1.3. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.4. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.5. Fernabsatzvertrag im Sinne dieser AGB ist ein Vertrag über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wird, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.

1.6. Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Teleund Mediendienste.

1.7. Vertragstext im Sinne dieser AGB ist die sich aus unserer Internetpräsentation ergebene Produktbeschreibung und der Inhalt der Online-Bestellung. Die von uns im Internetportal verschickte Bestellbestätigung ist selbst nicht Vertragstext, sondern bestätigt nur den Eingang der Bestellung.

1.8. Textform ist eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, die auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben worden ist.

1.9. Ein dauerhafter Datenträger ist jedes Medium, das es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben.

1.10. Geschäftsräume sind unbewegliche Gewerberäume, in denen der Unternehmer seine Tätigkeit dauerhaft ausübt, und bewegliche Gewerberäume, in denen der Unternehmer seine Tätigkeit für gewöhnlich ausübt. Gewerberäume, in denen die Person, die im Namen oder Auftrag des Unternehmers handelt, ihre Tätigkeit dauerhaft oder für gewöhnlich ausübt, stehen Räumen des Unternehmers gleich. 

  1. VERTRAGS­PARTEIEN/VERTRAGS­STRAFE BEI VORTÄUSCHUNG EINER KUNDENEIGNUNG

    Jugendschutz

    a) Mit seiner Bestellung bei Saftperle bestätigt der Kunde, dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat.

    b) Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass nur er selbst oder von ihm zur Entgegennahme der Lieferung ermächtigte volljährige Personen die Warenlieferung entgegennehmen. Bei der Zustellung ist der beauftragte Logistikdienstleister berechtigt, einen Altersnachweis zu verlangen.

    c) Sofern nicht volljährige Personen Bestellungen veranlassen, widerruft Saftperle hiermit bereits vorsorglich den Vertrag gem. § 109 BGB. Die für den unter falschen Angaben bestellenden Minderjährigen sorge- bzw. vertretungsberechtigten volljährigen Personen haften gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für alle entstehenden Schäden aus den unter falschen Angaben gemachten Bestellungen.

2.2. Der Kunde ist verpflichtet, bei einer Bestellung wahrheitsgemäße Angaben zu machen und Passwörter nicht an Dritte weiterzugeben. Im Falle einer Vortäuschung einer Kundeneignung kommt kein Vertrag zustande. Die Parteien vereinbaren stattdessen eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % des Vertragspreises, den der nicht zugelassene Kunde zu zahlen gehabt hätte. Ihm bleibt nachgelassen, den Nachweis zu erbringen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. 

  1. GELTUNGSBEREICH UND ÄNDERUNG DIESER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

3.1 Für alle Lieferungen der Saftperle, an Käufer (Unternehmer und Verbraucher), auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen, sind – falls keine abweichenden Sonderbedingungen vereinbart worden sind, die nachstehenden Bedingungen maßgebend, sowie die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht. Das Gleiche gilt, wenn einzelne Bedingungen nicht Vertragsbestandteil werden.

3.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Vertragspartner in Textform bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht in Textform Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn die Saftperle bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Vertragspartner muss den Widerspruch innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die Saftperle absenden.

  1. VERTRAGSABSCHLUSS

4.1 Das Angebot ist freibleibend. Es richtet sich an die von Saftperle festgelegten Abnehmergruppen. Wenn Verträge mit Unternehmern vorbehaltlich schriftlicher oder fernschriftlicher Bestätigung abgeschlossen werden, ist der Inhalt des Bestätigungsschreibens der Saftperle maßgebend, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht.

  1. LIEFERUNG

5.1 Für die Lieferung gelten die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von Saftperle. Saftperle ist berechtigt, die vertragliche Leistung in Teillieferungen zu erbringen, wenn dies für den Käufer zumutbar ist. Ist die Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Käufer innerhalb angemessener Frist abzurufen.

5.2 Die Lieferung erfolgt innerhalb von einer Woche, sofern nicht eine bestimmte Lieferfrist oder ein Liefertermin vereinbart ist.

5.4 Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstilllegung, Streik, extreme Witterungsverhältnisse (z. B. Hitze, Hagel, Frost oder Frostgefahr) oder ähnliche Umstände – auch bei Lieferanten der Saftperle – unmöglich oder im Sinne des § 275 Abs. 2 BGB übermäßig erschwert, so wird die Saftperle für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht frei. Dies berechtigt Saftperle auch, vom Vertrage zurückzutreten, wenn und soweit ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist. Im Falle der Nichtbelieferung oder ungenügenden Belieferung der Saftperle seitens ihrer Vorlieferanten ist die Saftperle  von ihren Lieferungsverpflichtungen gegenüber Unternehmern ganz oder teilweise entbunden. Dies gilt nur dann, wenn sie die erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung der von ihr benötigten Hilfs- oder Betriebsstoffe getroffen hat und ihre Vorlieferanten sorgfältig ausgewählt hat. Sie verpflichtet sich, in diesem Fall ihre Ansprüche gegen den Lieferanten auf Verlangen an den Unternehmer abzutreten. In diesem Fall bleibt der Unternehmer zur Gegenleistung nach Maßgabe von § 326 Abs. 3 BGB verpflichtet. Saftperle wird den Unternehmer über den Eintritt der o. g. Ereignisse und die Nichtverfügbarkeit unverzüglich unterrichten und im Falle des Rücktritts die Gegenleistungen des Unternehmers unverzüglich erstatten.

5.5 Transportkostenerhöhungen und Tarifänderungen können von Saftperle dem Kaufpreis zugeschlagen werden, wenn die Lieferung später als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgt.

5.6 Der Versand – auch innerhalb desselben Versandortes – erfolgt auf Kosten des Käufers. Bei Versand an einen Unternehmer trägt dieser die Gefahr; dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung. Saftperle wählt die Versendungsart, sofern der Käufer keine besondere Anweisung erteilt hat. Transportversicherungen schließt Saftperle auf Wunsch des Käufers in dem von ihm gewünschten Umfang auf seine Kosten ab.

5.7 Alle Lieferungen erfolgen an die vom Käufer angegebene Adresse. Fehlt die Adressenangabe, dann gilt der Kaufvertrag durch die Lieferung an die Hauptniederlassung des Käufers als erfüllt.

  1. VERPACKUNG

6.1 Bei Lieferung wird die Ware in handelsüblicher Weise verpackt.  Hinweis zur Rücknahme von Verpackungen Wir sind dem Entsorgungssystem Zentek Gruppe angeschlossen.

  1. MÄNGELRÜGEN VOM UNTERNEHMER

7.1 Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware als der bestellten können vom Unternehmer nur unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware bzw. nachdem der Mangel offensichtlich wurde, geltend gemacht werden. Saftperle haftet für Mängelansprüche gegenüber Unternehmern außer in den Fällen des § 309 Nr. 7 Buchst. a und b BGB ein Jahr.

7.2 Der Unternehmer muss die Ware sofort nach Eingang hinsichtlich Menge, Qualität, Beschaffenheit prüfen und ist verpflichtet, offensichtliche Mängel auf der Empfangsquittung zu vermerken. Im Übrigen gilt im Verhältnis zu Unternehmern § 377 HGB.

  1. KONTROLLE DER ABRECHNUNG

Von Saftperle erstellte Abrechnungen sind vom Unternehmer unverzüglich auf ihre Richtigkeit, insbesondere im Hinblick auf den ausgewiesenen Umsatzsteuersatz, zu überprüfen. Beanstandungen oder der Ausweis eines unrichtigen Umsatzsteuersatzes sind der Genossenschaft binnen 14 Tagen ab Zugang der Abrechnung schriftlich mitzuteilen. Bei Verletzung der Mitteilungspflicht ist der Unternehmer der Saftperle nach den gesetzlichen Vorschriften zum Schadenersatz verpflichtet.

  1. ZAHLUNG

9.1 Für die Zahlung gelten die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Saftperle, soweit nicht anders vereinbart, akzeptieren wir als Zahlungsmittel: Kredit-/Debitkarte, Direkte Banküberweisung, Sofort Überweisung, Barzahlung bei Abholung.

9.2 Der Käufer kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die von der Saftperle nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Käufer kann ein Zurückhaltungsrecht, das nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, nicht ausüben.

  1. LEISTUNGSSTÖRUNGEN

10.1 Der Kaufpreis wird ohne Mahnung sofort fällig, wenn der Käufer die Zahlung des Kaufpreises endgültig verweigert. Saftperle kann im Falle der endgültigen Verweigerung des Kaufpreises auch ohne Setzung einer Nachfrist die Erfüllung des Kaufvertrages ablehnen und Ersatz aller entstandenen Kosten, Auslagen sowie Entschädigung für Wertminderung verlangen.

10.2 Wird der fällige Kaufpreis nach Mahnung nicht sofort bezahlt, so hat der Verbraucher Verzugszinsen von 5 %-Punkten, der Unternehmer Verzugszinsen von 8 %-Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu zahlen. Saftperlekann Vorauszahlungen, Teilvorauszahlungen oder Übergabe gegen Barzahlung verlangen.

10.3 Bei Abnahmeverzug des Käufers kann Saftperle die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers bei sich oder einem Dritten lagern oder in einer ihr geeignet erscheinenden Weise auf Rechnung des Käufers verwerten, ohne dass es hierzu einer Ankündigung bedarf. Außerdem kann die sofortige Bezahlung aller Forderungen verlangen oder von der Leistung einer Sicherheit abhängig machen, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögens- oder Einkommensverhältnisse des Käufers oder bei ihm eine erhebliche Vermögensgefährdung eintritt.

  1. EIGENTUMSVORBEHALT

11.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Saftperle. Gegenüber Unternehmern gilt dies auch für alle Forderungen, die die Saftperle aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer gegen diesen hat oder künftig erwirbt. Saftperle ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug ist, nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.

11.2 Wird die Vorbehaltsware mit anderen Produkten, die im Eigentum des Käufers oder eines Dritten stehen, untrennbar verschnitten oder vermischt oder mit anderen Waren zu einer neuen Verkaufseinheit verpackt, so erlangt Saftperle Miteigentum an der einheitlichen Sache zu einem Anteil, der dem Wert ihrer Vorbehaltsware im Verhältnis zu dem Wert der mit dieser vermischten Ware im Zeitpunkt des Verschnitts oder der Mischung oder Verpackung entspricht. Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird stets für Saftperle vorgenommen. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Ware – auch der durch Verschnitt, Vermischung, Ver- oder Bearbeitung hergestellten Ware – nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Zu anderen Verfügungen über diese Ware, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist er nicht befugt.

11.3 Der Unternehmer tritt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware schon jetzt an Saftperle ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen. Im Falle einer Be- und Verarbeitung gilt dies mit der Maßgabe, dass ein erstrangiger Teilbetrag abgetreten wird, der dem Miteigentumsanteil Saftperle an der veräußerten Ware entspricht. Veräußert der Unternehmer Waren, die im Eigentum oder Miteigentum der Saftperle stehen, zusammen mit anderen, nicht der Saftperle gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis, so tritt der Unternehmer schon jetzt einen dem Anteil der Vorbehaltsware entsprechenden erstrangigen Teilbetrag dieser Gesamtforderung an Saftperle ab.

11.4 Der Unternehmer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus dem Weiterverkauf ermächtigt. Die Saftperle kann diese Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen, wenn der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, Zahlungsverzug besteht, Insolvenzantrag gestellt ist oder Zahlungseinstellung oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter vorliegen. Er hat der Saftperle auf Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen, diesen die Abtretung anzuzeigen oder der Saftperle die Abtretungsanzeigen auszuhändigen. Solange der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, wird die Saftperle die Abtretung nicht offen legen. Übersteigt der realisierbare Wert der für die Saftperle bestehenden Sicherheiten die Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so ist die Saftperle auf Verlangen des Unternehmers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach ihrer Wahl verpflichtet.

  1. HAFTUNG

12.1 Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

12.2 Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere in Fällen – der Arglist, des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, – der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, – der Übernahme einer Garantie, z. B. für das Vorhandensein einer Eigenschaft, – der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder – der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

12.3 Schadenersatzansprüche wegen fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.

12.4 Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Saftperle.

12.5 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 

  1. RÜCKSENDEKOSTEN IM FERNABSATZGESCHÄFT MIT VERBRAUCHERN

Der Verbraucher hat im Falle der Ausübung seines Widerrufsrechts die regelmäßigen Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen.

  1. WERTERSATZPFLICHT IM FERNABSATZGESCHÄFT MIT VERBRAUCHERN

Der Verbraucher hat im Falle der Ausübung seines Widerrufsrechts Wertersatz zu leisten, soweit der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war. 

Stand: 06.09.2023